Reale Strafe nach Diebstahl in virtueller Welt

Weil ein 16-Jähriger im Onlinerollenspiel Metin 2 die Ausrüstung von Bekannten gestohlen hat, ist er vom Amtsgericht Augsburg verurteilt worden. Der Richter weist darauf hin, dass es noch gesetzlichen Regelungsbedarf für derartige Fälle gebe.

„Das kann er aber nicht in der virtuellen Welt abarbeiten, das muss er schon im Schweiße seines Angesichts tun“, kommentierte der Augsburger Richter Hartmut Wätzel die 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit, die er im Oktober 2010 einem 16-Jährigen als Strafe aufgebrummt hat. Der Verurteilte hatte von zwei Bekannten die Passwörter für ihren Account im Onlinerollenspiel Metin 2 bekommen und dann Ausrüstung im Wert von mehreren tausend Euro gestohlen – die Geschädigten fanden ihre Charaktere angeblich halbnackt vor. Der Täter hatte versucht, die virtuelle Beute über eBay und in Foren zu verkaufen.

Die Augsburger Allgemeine Zeitung berichtet, dass der Täter offiziell wegen „unbefugter Datenveränderung“ verurteilt wurde – dies sei nötig gewesen, weil das Strafgesetzbuch „Diebstahl“ als Entwendung einer beweglichen Sache definiert. Der Richter sehe gesetzlichen Regelungsbedarf für vergleichbare Fälle. (ps)

Quelle: http://www.golem.de/1011/79218.html

This entry was posted on Montag, November 8th, 2010 at 15:04 and is filed under Evil Nap's. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or trackback from your own site.

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